Infos zur Windenergie

Informationen zur Windenergie

"Wer nichts weiß, muss alles glauben"Marie von Ebner-Eschenbach 
Demnächst können Sie auf eines der Icons klicken und viele interessante weiterführende Informationen zu den einzelnen Themen finden! Wir stellen für Sie eine umfassende Materialsammlung zur Verfügung.

Projektträger von Windparks sind laut Eingriffsregelung des deutschen Naturschutzrechtes dazu verpflichtet Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Diese müssen an Ort und Stelle umgesetzt werden.

Der Schattenwurf von Windenergie- anlagen wird vom Menschen als unangenehm empfunden, daher müssen die Anlagen mit einer Abschaltautomatik versehen werden die sicherstellt, dass die tatsächliche Schattenwurfdauer auf 8 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag begrenzt wird.

Wie auch andere technischen Anlagen erzeugen Windenergieanlagen ein weites Spektrum an Schall. Im Genehmigungsverfahren werden die Auswirkungen sorfältig geprüft, und zwar über die TA-Lärm (Technische Anleitung  zumSchutz gegen Lärm). Für alle Frequenzbereiche sind spezielle Mess- und Beurteilungsverfahren vorgesehen.

Bei ungünstigen Wetterlagen (hohe Luftfeuchtigkeit und Minus- Themperaturen) können sich auf den Rotorblättern von Windenergieanlagen Eisschichten bilden. Um den Eiswurf zu verhindern  haben Windenergie- anlagen Sensoren, eine Abschalt- automatik und die neuen Anlagen eine Rotorheizung. 

Bei der Planung einer Windenergieanlage muss auf ausreichende Sicherheitsabstände geachtet werden, weil sich hinter Hindernissen und auch den Windenergieanlagen Turbulenzen bilden. Vor allem in waldreichen Gebieten müssen daher auch angemessene Nabenhöhen gewählt werden. 

Artenschutz geht uns alle an! Und daher wird im Genehmigungsverfahren eine spezielle arteschutzrechtiche Prüfung sAP von einem unabhängigen Gutachter eingefordert. Dieser beobachtet über die relevanten Monate hinweg alle in dem Gebiet vorkommenden wichtigen Tiere. Die Auflagen sind sehr hoch.

Windenergieanlagen bestehen aus den Hauptkomponenten Rotor, mechanischer Antriebstrang, elektrisches System und Regelung sowie  dem Turm und dem Fundament als tragende Struktur. Informieren Sie sich über den Aufbau und die Funktion einer Windenergieanlage...

Die eigentliche Anlagenzulassung der Windenergieanlage erfolgt für Anlagen die höher als 50 m sind im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Neben technischen Unterlagen Karten und Bauvorlagen müssen etliche unabhängige Gutachten der Kreisverwaltungs-behörde vorgelegt werden. 

Das Baugesetzbuch bietet die Rechstgrundlage für die Rückbauverpflichtung von Windenergieanlagen. Die Bedingungen sind hier durch eine Bürgschaft oder andere Sicherheitleistungen in der Baugenehmigung festgelegt. Die Anlagen werden komplett zurückgebaut und die Teile zum größten Teil recycled.

Hätten Sie gewusst, dass eine WEA eine Energierücklaufzeit von nur 6 Monaten hat, was heißt, dass  eine WEA innerhalb von 6 Monaten die Energie die zur Herstellung benötigt wird wieder komplett eingefahren hat? Und wussten Sie dass diese fast komplett recyclebar ist und die Verwendung von Neodym (Seltene Erden) bei den große Herstellern eingestellt wurde?

Es sollte sich jede Stadt/Gemeinde Gedanken darüber machen ein Klimaschutzkonzept zu erstellen, seine eigene Energie zu produzieren, nicht zuletzt um von den großen Energiekonzernen unabhängig zu werden.

Schicksalsfrage für die Menschheit

Lasst uns dem Klimawandel den Kampf ansagen und einen Beitrag leisten zur sozialen Gerechtigkeit gegenüber Betroffenen des Klimawandels durch Vorbildfunktion beim Einsatz erneuerbarer Energien!

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